Übersicht über die Ferien und dienstfreien Tage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Bern
Ferien
Pro Kalenderjahr stehen Ihnen folgende Ferien zu:
Lernende | 32 Tage |
bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird | 28 Tage |
bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird | 25 Tage |
von Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird | 28 Tage |
von Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird | 33 Tage |
Mitarbeitende mit Vertrauensarbeitszeit haben einen Ferienanspruch von 33 Tagen.
Merkblatt Vertrauensarbeitszeit
Jährlich müssen Sie mindestens 20 freie Tage beziehen, davon mindestens 10 Tage zu Lasten des Ferienguthabens. Die zu wenig bezogenen Tage verfallen entschädigungslos.
Feiertage
Der Kanton Bern gewährt Ihnen die folgenden zehn dienstfreien Tage:
- 1. und 2. Januar
- Karfreitag, Ostermontag
- Auffahrt, Pfingstmontag
- 1. August
- 25. und 26. Dezember
- Nachmittage des 24. und 31. Dezembers
Weitere Informationen
Haben Sie Fragen zu Ferienanspruch oder Ferienentschädigung? Hier finden Sie weitergehende Bestimmungen: