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AHV/IV/EO/ALV-Beiträge

Die AHV/IV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.

Beiträge werden je zur Hälfte von Mitarbeitenden und Arbeitgeber geleistet. Die Beiträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vom Arbeitgeber bei der Lohnzahlung abgezogen und zusammen mit dem Beitrag des Arbeitgebers an die Ausgleichskasse überwiesen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Ausland wohnen, für Selbstständigerwerbende und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner sowie auch für Mitarbeitende mit geringfügigem Verdienst gelten besondere Bestimmungen.

  • Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB)

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