Mit der Gesetzesrevision soll bei den knapp 100 obersten Kadermitarbeitenden in der Verwaltung des Kantons Bern das Modell der Vertrauensarbeitszeit eingeführt werden. Damit sind diese Kader nicht mehr verpflichtet, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Demzufolge kann bei diesen Kadern auch keine Überzeit mehr entstehen, die der Arbeitgeber Kanton finanziell abgelten müsste, wenn sie nicht zeitlich kompensiert werden kann. Die Vorlage sieht vor, dass die nicht mehr mit Freizeit kompensierbare Mehrarbeit der obersten Kader maximal mit einer Zulage von sechs Prozent des Gehalts sowie drei Prozent Arbeitgeber-Beiträgen an die Pensionskasse ausgeglichen wird. Ausserdem soll es möglich sein, anstelle der Zulage höchstens zehn zusätzliche Freitage als Ausgleich zu beziehen.
Die Vertrauensarbeitszeit soll vorerst nur für Generalsekretärinnen und Generalsekretäre sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter, für Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher sowie für vergleichbare Funktionen wie z.B. die Mitglieder der Justizleitung, KESB-Präsidentinnen und Präsidenten sowie Regierungsstatthalterinnen und -statthalter gelten. Gestützt auf die gemachten Erfahrungen kann der Regierungsrat die Vertrauensarbeitszeit zu einem späteren Zeitpunkt auf weitere Funktionen ausdehnen. Im Vernehmlassungsverfahren hat sich eine Mehrheit für den vorgeschlagenen Kreis ausgesprochen. Die Bestimmungen zu den Entschädigungen der nicht mehr mit Freizeit kompensierbaren Mehrarbeit wurden hingegen unterschiedlich beurteilt.
Zustimmung trotz gewisser Bedenken
Kritisiert wurde im Vernehmlassungsverfahren die ablehnende Haltung des Regierungsrates zur Vertrauensarbeitszeit. Der Regierungsrat hat die Vorlage aufgrund eines parlamentarischen Auftrages erarbeitet, sprach sich aber gegen die Vertrauensarbeitszeit aus und wies darauf hin, dass die Einführung dieses Modells eine Verschlechterung der Anstellungsbedingungen darstellt. Für ihn birgt die Revision überdies gewisse Risiken bezüglich des Gesundheitsschutzes. Zudem hat die Regierung mit früheren Revisionen der Arbeitszeitbestimmungen das Problem hoher Arbeitszeitguthaben bereits angegangen. Der Regierungsrat ist somit gegenüber der Vertrauensarbeitszeit nach wie vor kritisch eingestellt, hat seine ablehnende Haltung angesichts der überwiegend positiven Stellungnahmen zur Vertrauensarbeitszeit jedoch revidiert und beantragt dem Grossen Rat, diese per 1. Januar 2020 einzuführen.
Die Personalgesetzrevision 2020 schafft auch eine gesetzliche Grundlage, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer unzulässigen Bearbeitung von Daten zu schützen, die bei der Nutzung der verschiedenen elektronischen Hilfsmittel der kantonalen Verwaltung automatisch anfallen.
Im Weiteren regelt die Gesetzesrevision, dass Mitglieder des Regierungsrates kein Anrecht auf eine Treueprämie haben. Damit wird lediglich die seit einigen Jahren vom Regierungsrat gehandhabte Praxis nachvollzogen, wonach die Regierungsmitglieder freiwillig auf den Bezug der Treueprämie, wie sie für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte vorgesehen ist, verzichtet.