Der Regierungsrat fördert flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten und spricht sich klar für Homeoffice als Arbeitsform aus. Homeoffice und mobiles Arbeiten sind möglich, soweit es die betrieblichen Bedürfnisse zulassen.
Checkliste, Weisung und Merkblatt
Grundsätzlich ist Homeoffice im Umfang von bis zu 50 Prozent des Arbeitspensums möglich. Die vorgesetzte Stelle legt den Umfang und die Möglichkeit nach einheitlichen Kriterien fest. Sie berücksichtigt dabei die Funktion, die Aufgaben und den Beschäftigungsgrad.
Dank verschiedener Hilfsmittel handhaben Sie Homeoffice und mobiles Arbeiten einfach und einheitlich: Eine Checkliste erleichtert Ihnen das Beurteilen, ob Homeoffice aufgrund der relevanten Kriterien möglich bzw. sinnvoll ist. Die Rahmenbedingungen finden Sie in der Weisung und das Merkblatt beantwortet häufige Fragen (FAQ) rund um das Thema.
Weisung Homeoffice und mobiles Arbeiten in der Kantonsverwaltung
Merkblatt Homeoffice und mobiles Arbeiten in der Kantonsverwaltung
Checkliste Homeoffice und mobiles Arbeiten in der Kantonsverwaltung
RRB 699/2021 Strategie zur Förderung von Homeoffice und mobilem Arbeiten in der Kantonsverwaltung