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Jahresarbeitszeit

Dank der Jahresarbeitszeit bringen Sie Beruf und Privatleben besser unter einen Hut. Auch der Kanton Bern als Arbeitgeber profitiert: Saisonale oder projektabhängige Schwankungen der anfallenden Arbeiten können während des Jahres aufgefangen und ausgeglichen werden.

Grundsatz der Jahresarbeitszeit

Das Prinzip der Jahresarbeitszeit ist einfach: Gibt es viel zu tun, wird mehr gearbeitet. Gibt es weniger zu tun, können Sie die geleisteten Arbeitsstunden innert Jahresfrist wieder kompensieren.  

Der Flexibilität der Jahresarbeitszeit sind Grenzen gesetzt

Mehr als 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche sollten Sie nicht arbeiten. Nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zur gleichen Zeit anwesend sein. Sprechen Sie sich im Team ab. Wichtig ist, dass der Betrieb innerhalb der Ansprechzeiten funktioniert.

Kontrolle mit Ampelsteuerung

Am Jahresende sollte das Zeitkonto ausgeglichen sein. Mit der Ampelsteuerung behalten Sie den Überblick und können bei Bedarf handeln.  

Abrechnung am Jahresende

Bis zu 100 Stunden Guthaben können Sie auf das nächste Jahr übertragen. Beachten Sie diese Grenze. Ohne Bewilligung verfällt der Anteil des Guthabens über 100 Stunden entschädigungslos.  

  • Weitere Informationen finden Sie in der Weisung Jahresarbeitszeit 

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