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Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit ermöglicht Ihnen als Kadermitarbeitende oder als Kadermitarbeitender die grösstmögliche Autonomie der Arbeitszeitgestaltung. In den Fokus rückt das Arbeitsergebnis.

Für ausgewählte Kaderfunktionen in den Gehaltsklassen 27 bis 30 gilt die Vertrauensarbeitszeit.

Mit Vertrauensarbeitszeit entfällt für Sie die Erfassung der Arbeitszeit. Lediglich Absenzen, wie z. B. Ferientage, müssen erfasst werden. Mehrarbeit wird wahlweise mit zwei der drei nachfolgenden Leistungen kompensiert:

  • eine jährliche Entschädigung in Form einer Vergütung in der Höhe von drei Prozent des Bruttojahresgehalts,
  • eine jährliche Entschädigung in Form von fünf Ausgleichstagen,
  • ein zusätzlicher Sparbeitrag des Arbeitgebers von drei Prozent des versicherten Verdienstes an das Vorsorgeguthaben.

Der Ferienanspruch beträgt 33 Tage.

  • Weitere Informationen zur Vertrauensarbeitszeit finden Sie im Merkblatt.

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