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Gehaltsaufstieg

Gute Leistungen werden finanziell honoriert. Eine leistungsgerechte Bezahlung ist für uns ein Zeichen der Wertschätzung.

Der Regierungsrat legt jährlich einen Prozentsatz der Lohnsumme fest, der für den Gehaltsaufstieg eingesetzt wird. Er unterscheidet dabei zwischen dem generellen Gehaltsaufstieg (Teuerungsausgleich), dem individuellen Gehaltsaufstieg (Leistungsaufstieg) und allfälligen Mitteln für Lohnkorrekturen. Der individuelle Gehaltsaufstieg erfolgt durch Anrechnung von Gehaltsstufen und ist von der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung aus dem Mitarbeitendengespräch (MAG) abhängig.

Regierungsratsbeschlüsse zum Gehaltsaufstieg

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