Als Arbeitgeber verfolgt der Kanton Bern eine faire, anforderungsgerechte, markt- und leistungsbezogene Gehaltspolitik. Diese ist transparent und nachvollziehbar.
Das Gehaltssystem ist im Personalgesetz und in der Personalverordnung geregelt. Es basiert auf einem Einklassensystem. Jede Stelle ist einer von 30 Gehaltsklassen zugeordnet. Die Gehaltsklasse besteht aus dem Funktionsteil (100%) und einem Leistungsanteil (60%).
In welche Gehaltsklasse eine Funktion eingereiht wird, ist im Anhang 1 zur Personalverordnung festgelegt und in den Richtpositionsumschreibungen (RPU) umschrieben. Hinweis: Die RPU werden bis Ende 2024 erneuert. Die bisherigen Beschreibungen werden in mehreren Etappen durch die neuen RPU abgelöst. Während einer Übergangszeit sind deshalb zwei RPU-Dokumente aufgeschaltet.
- Anhang 1 zur Personalverordnung (Version 2024)
- Richtpositionsumschreibungen zur Personalverordnung (Noch nicht überarbeitete RPU)
- Richtpositionsumschreibungen zur Personalverordnung (Beschreibungen nach neuer Systematik)
Eine detaillierte Beschreibung des Gehaltssystems finden Sie hier:
Die Gehälter von Lernenden und Praktikanten der schulisch organisierten Grundbildung (Sekundarstufe ll) sowie die Entschädigungen für das Kantonspersonal sind im Ansatz-RRB festgelegt.
Die Gehälter für Praktikantinnen und Praktikanten (Tertiärstufe) und die Praktikantenverordnung finden Sie hier: