Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Anpassung des Gehaltssystems beschlossen. Per 1. Juli 2026 tritt der zweite Teil der Anpassungen in Kraft. Die Lohnunterschiede zwischen jüngeren und älteren Mitarbeitenden werden kleiner.
Ziel dieser Anpassung ist ein Gehaltssystem, das die Attraktivität des Kantons Bern als Arbeitgeber weiter stärkt. Besonders jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren. Erfahrene Mitarbeitende erleiden keine Einbussen. Das neue System würdigt die Erfahrung, indem das erreichte Lohnniveau gesichert bleibt. Dazu wurde der Aufstieg anders gestaltet, der maximal mögliche Aufstieg bleibt jedoch unverändert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Wegfall der Einstiegsstufen ab 1. Januar 2026
Neue Mitarbeitende starten mindestens auf dem Grundgehalt ihrer Gehaltsklasse. - Schnellere Lohnentwicklung zu Beginn der Laufbahn
Die Löhne steigen in den ersten Berufsjahren etwas schneller an. Das bedeutet: Wer neu ins Berufsleben startet, erreicht schneller ein höheres Lohnniveau. Das stärkt die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber für jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. - Neues Zielband für die Lohnentwicklung
Im Anhang 2 der Personalverordnung sind Minimal- und Maximalwerte festgelegt, nach denen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt werden. Diese Bandbreite wird ab dem Gehaltsaufstieg 2027 auch für den Leistungsaufstieg berücksichtigt. Damit erfolgt die Lohnentwicklung innerhalb eines Zielbands und wird dadurch klarer und planbarer. Gleichzeitig bleibt genug Flexibilität für individuelle Situationen. Die Bandbreite liegt deutlich höher als bisher. Durch die geringere Anzahl Stufen (neu 75 statt 80) kann das Lohnmaximum künftig etwas früher erreicht werden. - Überführung in das neue System ohne Einbussen
Per 1. Juli 2026 werden alle Mitarbeitenden in die neuen Gehaltsstufen überführt. Beim Übergang in das neue System bleibt der aktuelle Lohn garantiert.