Die vom Regierungsrat beschlossenen Anpassungen des Gehaltssystems sind seit dem 1. Juli 2026 umgesetzt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Wegfall der Einstiegsstufen
Sofern die Voraussetzungen für die Stelle erfüllt sind, starten neue Mitarbeitende mindestens auf dem Grundgehalt ihrer Gehaltsklasse. - Schnellere Lohnentwicklung zu Beginn der Laufbahn
Die Löhne steigen in den ersten Berufsjahren etwas schneller an. Das bedeutet: Wer neu ins Berufsleben startet, erreicht schneller ein höheres Lohnniveau. Das stärkt die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber für jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. - Neues Zielband für die Lohnentwicklung
Im Anhang 2 der Personalverordnung sind Minimal- und Maximalwerte festgelegt, nach denen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt werden. Diese Bandbreite wird ab dem Gehaltsaufstieg 2027 auch für den Leistungsaufstieg berücksichtigt. Damit erfolgt die Lohnentwicklung innerhalb eines Zielbands und wird dadurch klarer und planbarer. Gleichzeitig bleibt genug Flexibilität für individuelle Situationen. Die Bandbreite liegt deutlich höher als bisher. Durch die geringere Anzahl Stufen (neu 75 statt 80) kann das Lohnmaximum künftig etwas früher erreicht werden. - Überführung in das neue System ohne Einbussen
Per 1. Juli 2026 wurden alle Mitarbeitenden in die neuen Gehaltsstufen überführt. Bei den meisten Mitarbeitenden ist die Gehaltsstufe nominal tiefer als vorher. Die erreichte Position im Gehaltsaufstieg und der Lohn blieben unverändert oder wurden geringfügig erhöht.