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Änderung Gehaltssystem

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Anpassung des Gehaltssystems beschlossen. Diese tritt per 1. Juli 2026 in Kraft. Die Lohnunterschiede zwischen jüngeren und älteren Mitarbeitenden werden kleiner.

Ziel dieser Anpassung ist ein Gehaltssystem, das die Attraktivität des Kantons Bern als Arbeitgeber weiter stärkt. Besonders jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren. Erfahrene Mitarbeitende erleiden keine Einbussen. Das neue System würdigt die Erfahrung, indem das erreichte Lohnniveau gesichert bleibt. Dazu wurde der Aufstieg anders gestaltet, der maximal mögliche Aufstieg bleibt jedoch unverändert.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Wegfall der Einstiegsstufen ab 1. Januar 2026
    Neue Mitarbeitende starten künftig mindestens auf dem Grundgehalt ihrer Gehaltsklasse. Wer aktuell noch in einer Einstiegsstufe ist, wird automatisch auf das Grundgehalt angehoben.
  • Schnellere Lohnentwicklung zu Beginn der Laufbahn
    Künftig steigen Löhne in den ersten Berufsjahren etwas schneller an. Das bedeutet: Wer neu ins Berufsleben startet, erreicht schneller ein höheres Lohnniveau. Das stärkt die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber für jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Neues Zielband für die Lohnentwicklung
    Im Anhang 2 der Personalverordnung sind Minimal- und Maximalwerte festgelegt, nach denen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt werden. Diese Bandbreite wird künftig beim Gehaltsaufstieg berücksichtigt. Damit wird die individuelle Lohnentwicklung klarer und planbarer. Gleichzeitig bleibt genug Flexibilität für individuelle Situationen. Die Bandbreite wird deutlich erhöht. Durch die geringere Anzahl Stufen (neu 75 statt 80) kann das Lohnmaximum künftig etwas früher erreicht werden.
  • Überführung in das neue System ohne Einbussen
    Beim Übergang in das neue System bleibt der aktuelle Lohn garantiert.
  • Umsetzung der Neuerungen in 2 Etappen
    • Am 1. Januar 2026 werden die Mitarbeitenden in den Einstiegsstufen auf das Grundgehalt angehoben. Zusätzlich erfolgt für alle Mitarbeitenden der Gehaltsaufstieg auf Grund der Resultate der Mitarbeitendenbeurteilung.
    • Per 1. Juli 2026 werden alle Mitarbeitenden in die neuen Gehaltsstufen überführt.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

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