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Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist eine Pflichtversicherung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie wird von Vorsorgeeinrichtungen (autonomen Pensionskassen, Gemeinschaftseinrichtungen oder Sammelstiftungen) durchgeführt, die rechtlich selbständig und insbesondere vom Arbeitgeber unabhängig sind.

Die Bernische Pensionskasse (BPK) und die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) sind zwei solche Vorsorgeeinrichtungen. Beide sind grundsätzlich unabhängig und treffen die Entscheidungen im Rahmen ihrer Reglemente selbständig. An der Spitze der BPK und der BLVK stehen Verwaltungskommissionen. Diese setzen sich zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Mitarbeitendenseite zusammen.

Die Grundlagen der beruflichen Vorsorge sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge festgelegt. Dieses Gesetz enthält die Minimalvorschriften, die von Arbeitgebern und Vorsorgeeinrichtungen zwingend erfüllt werden müssen. Darüber hinaus besteht aber viel Raum zur Ausgestaltung der Vorsorge. So haben die Vorsorgeeinrichtungen recht grosse Freiheit in der Wahl ihrer Anlagestrategie. Klar im Vordergrund stehen dabei die Anlage, Investition in «sichere» Wertschriften wie Obligationen, Kassascheine, Liegenschaften und Grundstücke und erst mit einem grossen Abstand in «unsichere» Titel wie Aktien und Partizipationsscheine.

Finanziert wird die berufliche Vorsorge durch die Beiträge von Arbeitgebern, Mitarbeitenden sowie dem Kapitalertrag aus den Anlagen.

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