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Krankheit

Kommt es zu einer Krankheitsabwesenheit, ist dem Personaldienst spätestens nach dem fünften Arbeitstag ein Arztzeugnis einzureichen.

Nähere Informationen zur Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall entnehmen Sie dem Personalgesetz sowie der Personalverordnung ab Art. 52 ff.

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