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Jugend schützen

Jugendliche bis 18 Jahre fallen unter die Jugendarbeitsschutzverordnung. Warum ist das so? Jugendliche sind unerfahren, sie stecken physisch sowie psychisch in einer wichtigen Entwicklungsphase und ihr Bewusstsein für Gefahren ist noch nicht vollständig ausgebildet.

Darum ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, Rücksicht zu nehmen – und die Gesundheit von Jugendlichen zu schützen. Das Gesetz schreibt vor, wann, womit und wie lange Jugendliche beschäftigt werden dürfen.

Ab dem 18. Geburtstag fallen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch wenn sie noch in der Lehre sind – nicht mehr unter die Jugendarbeitsschutzverordnung.

Falls Sie als Führungsperson oder als Berufsbildner/-in dazu Fragen haben: Ihr Personaldienst berät Sie gerne.

Weitere Informationen und Unterlagen

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