PERSISKA wird abgelöst durch SAP
Zum Jahreswechsel löst der Kanton Bern sein Personalinformationssystem ab und wechselt von PERSISKA auf SAP. Diese Umstellung hat auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsverwaltung eine Reihe von Neuerungen zur Folge.
«Employee und Manager Self Services»
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einem KWP-Arbeitsplatz tätig sind, erhalten Zugriff auf ein «Employee Self Services»-Portal (ESS) auf dem sie künftig selbständig
- bei einem Umzug ihre neue Wohnadresse erfassen
- Angaben zur Zahlungsverbindung (Bankverbindung) mutieren
- bei Bedarf private Telefonnummern und E-Mail-Adressen vermerken
- bei Geburt eines Kindes Familien- und Betreuungszulagen beantragen
- eine Verlängerung der Sozialzulagen melden und Ausbildungsbestätigungen übermitteln
- lückenlos ihre Gehaltsabrechnungen elektronisch abfragen
- Unfallmeldungen erfassen
Vorgesetzte haben zusätzlich Zugriff auf Manager Self Services (MSS). Dort können sie einfache Reports zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erstellen und haben Einsicht in für sie freigegebene Dokumente der Personaldossiers. Aufgrund der Migrationsarbeiten werden die Dokumente im Personaldossier spätestens ab Ende Januar zur Verfügung stehen.
Den Link für den Zugang zu diesem Portal erhalten die Berechtigten im Januar per E-Mail.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Handbuch:
Mitarbeitende ohne KWP-Arbeitsplatz erhalten die Gehaltsabrechnungen wie bisher per Post zugestellt.
Neue Gehaltsabrechnung und nur noch zwei Auszahlungsläufe
Mit der Umstellung auf SAP hat die Gehaltsabrechnung ein neues Layout aber noch die gleichen Inhalte. Im Standard von SAP sind auch diverse Begrifflichkeiten neu. Für Mitarbeitende hervorzuheben sind die beiden folgenden Begriffe:
Neu in SAP | Bisher in PERSISKA |
---|---|
Personen-ID | Personal-Nummer |
PersNr (Personalnummer) | Anstellungsnummer |
Die Gehaltsabrechnung wird neu nicht mehr pro Anstellung, sondern pro Person und Arbeitgeber erstellt. Hat eine Person mehrere Anstellungen, werden diese künftig auf einer Gehaltsabrechnung zusammengefasst. Die Gehaltauszahlung erfolgt künftig zweimal pro Monat. Die Daten dieser Auszahlungen werden um den 25. des Monats (für Mitarbeitende im Monatslohn) und den 12. des Folgemonats (für Mitarbeitende im Stundenlohn) angesetzt. Sollten sich nach der ersten Abrechnung Änderungen ergeben, erfolgt die Auszahlung im nächsten Auszahlungslauf mit einer neuen Gehaltsabrechnung.
Mitarbeitenden mit kleinen Pensen (<19.05%) wurde bisher der Arbeitnehmeranteil des Abzugs für die UVG-Zusatzversicherung von 0.0110% erlassen. Diese Prämie wird ab dem neuen Jahr entsprechend den gesetzlichen Vorgaben standardmässig für alle Mitarbeitenden in Abzug gebracht.
Für Mitarbeitende im Rentenalter kommt der AHV-Freibetrag ab dem neuen Jahr nicht mehr auf monatlicher, sondern auf jährlicher Basis zur Anwendung.
Änderungen in der Personalverordnung per 01.01.2023
Auf dem nachfolgenden Link haben wir Ihnen alle wesentlichen Änderungen der Personalverordnung per 1. Januar 2023 zusammengestellt:
Arbeitszeiterfassung mittels Time
Mitarbeitende buchen in Time tagfertig. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Time: