Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist ein wichtiger Bestandteil unserer Personalpolitik. Neben familienfreundlichen Arbeitsbedingungen oder bezahlten Urlauben für Mütter und Väter, beteiligen wir uns an Kita-Betreuungskosten. Profitieren Sie auch von unserem Präventionsprogramm rund um die eigene Gesundheit und Fitness.
Beruf, Privatleben und Gesundheit in Einklang bringen
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist eine Voraussetzung für die Leistungsbereitschaft und das Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir gehen diese Herausforderung aktiv an und schützen Ihre Gesundheit unter anderem mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. Informieren Sie sich hier:
Mutterschaftsurlaub
Mitarbeiterinnen haben bei Geburt eines Kindes Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Zudem haben Mütter und Väter – mit Einverständnis der oder des Vorgesetzten – Anspruch auf unbezahlten Urlaub von bis zu 6 Monaten.
Vaterschafts- und Adoptionsurlaub
Der Arbeitgeber Kanton Bern unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit einem Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub von 10 Arbeitstagen. Dieser kann zusammenhängend oder gestaffelt innert sechs Monaten bezogen werden.
Pensenreduktion
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ab der Geburt oder Adoption eines Kindes auf Gesuch hin Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads um höchstens 20 Prozent, sofern keine erheblichen organisatorischen oder betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Der Beschäftigungsgrad darf dabei nicht unter 60 Prozent fallen.
Weitere hilfreiche Informationen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Schwangerschaft und Stillzeit können Sie den folgenden Merkblättern entnehmen:
Familienergänzende Kinderbetreuung
Lassen Sie als Kantonsangestellte oder Kantonsangestellter Ihre Kinder in privaten, nicht subventionierten Kindertagesstätten betreuen, können Sie ein Gesuch um Beteiligung an den Betreuungskosten stellen. Keinen Anspruch auf kantonale Unterstützung haben Sie, falls Sie andere öffentliche Beteiligungen bzw. Subventionen beziehen oder Ihre Wohngemeinde Betreuungsgutscheine vergibt.
Detaillierte Informationen zum Umfang der Beteiligung und zum Vorgehen finden Sie hier:
- Weisung kantonale Beiträge für private Kita-Plätze
- Anmeldeformular
- Deklarationsformular
- Beispiel Deklarationsformular
- Vollmachtserklärung
Haben Sie Fragen? So wenden Sie sich an: kitaplaetze@be.ch
Nebenbeschäftigungen
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kantonsangestellte berechtigt, öffentliche Ämter oder Nebenbeschäftigungen auszuüben. Entschädigte Nebenbeschäftigungen müssen gemeldet werden.
Das folgende Merkblatt fasst Fragen und Vorgehen rund um Nebenbeschäftigungen zusammen: