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Beruf und Privatleben

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist ein wichtiger Bestandteil unserer Personalpolitik. Neben familienfreundlichen Arbeitsbedingungen oder bezahlten Urlauben für Mütter und Väter, beteiligen wir uns an Kita-Betreuungskosten. Profitieren Sie auch von unserem Präventionsprogramm rund um die eigene Gesundheit und Fitness.

Beruf, Privatleben und Gesundheit in Einklang bringen

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist eine Voraussetzung für die Leistungsbereitschaft und das Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir gehen diese Herausforderung aktiv an und schützen Ihre Gesundheit unter anderem mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. Informieren Sie sich hier:

Mutterschaftsurlaub

Mitarbeiterinnen haben bei Geburt eines Kindes Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Zudem haben Mütter und Väter – mit Einverständnis der oder des Vorgesetzten – Anspruch auf unbezahlten Urlaub von bis zu 6 Monaten.

Vaterschafts- und Adoptionsurlaub

Der Arbeitgeber Kanton Bern unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit einem Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub von 10 Arbeitstagen. Dieser kann zusammenhängend oder gestaffelt innert sechs Monaten bezogen werden.

Pensenreduktion

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ab der Geburt oder Adoption eines Kindes auf Gesuch hin Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads um höchstens 20 Prozent, sofern keine erheblichen organisatorischen oder betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Der Beschäftigungsgrad darf dabei nicht unter 60 Prozent fallen.

 

Weitere hilfreiche Informationen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Schwangerschaft und Stillzeit können Sie den folgenden Merkblättern entnehmen:

Familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende 2023

Die Betreuung Ihrer Kinder in einer Kita belastet das Haushaltsbudget. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde, ob Sie vom kantonalen System der Betreuungsgutscheine profitieren können oder eine andere Unterstützung erhalten.

Fehlt ein entsprechendes Unterstützungsangebot der Wohngemeinde, können Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter die Unterstützung durch den Arbeitgeber Kanton Bern beantragen. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot Ende 2023 aufgehoben wird.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

Haben Sie Fragen? So wenden Sie sich an: kitaplaetze@be.ch

Nebenbeschäftigungen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kantonsangestellte berechtigt, öffentliche Ämter oder Nebenbeschäftigungen auszuüben. Entschädigte Nebenbeschäftigungen müssen gemeldet werden.

Das folgende Merkblatt fasst Fragen und Vorgehen rund um Nebenbeschäftigungen zusammen:

Weitere Informationen finden Sie hier:

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