Der Kanton Bern ist sich seiner Vorbildrolle als Arbeitgeber bewusst und setzt sich für gleichstellungs- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein.
Er erachtet die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern am Arbeitsplatz nicht nur als rechtliche Pflicht, sondern auch als Vorteil für die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber. Ausserdem findet regelmässig eine Überprüfung der Lohngleichheit von Frau und Mann statt. Dazu werden alle vier Jahre die Grundlagen evaluiert: Gleichstellungsrichtlinien
Der Kanton Bern nimmt seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahr und duldet keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Weitere Informationen
Für die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen und die Beseitigung von Diskriminierung ist die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern (FGS) zuständig.
- Fachstelle Gleichstellung Kanton Bern (FGS)
- Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten nach Gleichstellungsgesetz
- Bericht Lohngleichheit Verwaltung Kanton Bern
- Prüfbericht Revisionstelle zur Lohngleichheitsanalyse
- Lohngleichheitsdialog
- Leitfaden für geschlechtergerechte Texte und Illustrationen (Ansicht nur für Angestellte der Kantonsverwaltung mit Intranet)
- Leitfaden Schriftliche Kommunikation des Kantons Bern - 2021 (Ansicht nur für Angestellte der Kantonsverwaltung mit Intranet)
- Weiterbildungsangebote der Fachstelle zur Gleichstellung von Frau und Mann