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Gleichstellung

Der Kanton Bern ist sich seiner Vorbildrolle als Arbeitgeber bewusst und setzt sich für gleichstellungs- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein.

Er erachtet die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern am Arbeitsplatz nicht nur als rechtliche Pflicht, sondern auch als Vorteil für die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber. Ausserdem findet regelmässig eine Überprüfung der Lohngleichheit von Frau und Mann statt. Dazu werden alle vier Jahre die Grundlagen evaluiert: Gleichstellungsrichtlinien

Der Kanton Bern nimmt seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahr und duldet keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Weitere Informationen

Für die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen und die Beseitigung von Diskriminierung ist die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern (FGS) zuständig.

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