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Null Toleranz!

Eine Hand auf Ihrem Oberschenkel oder eine schlüpfrige Bemerkung im Pausenraum? Sexuelle Belästigung ist ein tabubelastetes Thema und wir wissen oft nicht, wie wir uns verhalten sollen. 

War das ein Kompliment oder bereits sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung beginnt da, wo Sie sich sexuell belästigt fühlen und ist am Arbeitsplatz verboten.

Suggestive Gesten, sexistische Sprüche, schlüpfrige Witze, Sexgeschichten, Bemerkungen zur sexuellen Orientierung, E-Mails, SMS und Chats mit sexistischem Inhalt, wiederholte, unerwünschte Einladungen, Betatschen, Kneifen etc. bis hin zum sexuellen Übergriff  werden nicht geduldet.

Dennoch: Scham und Angst vor Konsequenzen lassen betroffene Personen  schweigen. 

Sexuelle Belästigung wird nicht toleriert.  Betroffene Personen werden geschützt. Wer sexuell belästigt, hat mit Sanktionen,  bis hin zur fristlosen Entlassung , zu rechnen. Und das zu Recht!

Holen Sie sich Hilfe
  • Die verwaltungsexterne Ansprechstelle Movis steht allen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch kostenlos zur Verfügung Tel.: 0848 270 270
  • Führungspersonen und HR-Fachpersonen können sich bei Fragen oder herausfordernden Situationen jederzeit an die Fachstelle Beratung des Personalamts wenden. Wir unterstützen Sie gerne.

 

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